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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir, sofern sie mit unseren Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht übereinstimmen. Diese gelten somit ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Käufer erkennt unsere Bedingungen spätestens mit widerspruchsloser Entgegennahme unserer Ware an. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 14 BGB.

1.ANGEBOTE, AUFTRÄGE
1.1Unser Angebot stellt regelmäßig eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes einer Bestellung seitens des Kunden dar und ist in diesem Sinne freibleibend.
1.2Die zum Angebot gehörigen Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben geben nur Annäherungswerte wieder und stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Soweit für zulässige Abweichungen keine Grenzen in der Auftragsbestätigung festgelegt sind und sich keine aus ausdrücklich anerkannten Käuferspezifikationen ergeben, sind in jedem Fall branchenübliche Abweichungen zulässig. Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungszweck unserer Waren bestimmt sich ausschließlich nach unseren Leistungsbeschreibungen und technischen Qualifikationen in deren aktueller Version, veröffentlicht auf unserer Webseite. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch uns oder Dritte stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. An allen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
1.3Garantien über die Beschaffenheit oder Haltbarkeit unserer Ware müssen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Bei der Lieferung von Mustern oder Proben gilt deren Beschaffenheit nicht als garantiert, es sei denn, dass anderes in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestimmt ist. Entsprechendes gilt für die Angaben von Analysen.
1.4Konstruktionsvorschläge, die wir auf der Grundlage des Käufers (z. b. mündliche Informationen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen) machen, stellen reine Empfehlungen und keine Angaben zur Beschaffenheit oder zum Verwendungszweck dar, es sei denn, dass anderes ausdrücklich in der Auftragsbestätigung bestimmt ist.
1.5Für Beschädigungen oder Verluste der uns vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Muster, Modelle usw. haften wir gemäß Ziffer 7.
2.PREISE
Unsere Preise gelten ab Versandlager zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer und ohne Verpackung und ohne Versandkosten. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten, Frachten und/oder öffentlichen Abgaben, können wir den Preis unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden entsprechend anheben. Bei sinkenden Preisen seitens unserer Vorlieferanten, sinkenden Frachten und/oder öffentlichen Abgaben halten wir uns demgemäß ebenso an die Auflage, unsere Preise zu senken. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, falls die Lieferung später als vier (4) Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll.
3.LIEFERUNG
3.1Die von uns angegebenen Lieferfristen und -termine, die nicht ausdrücklich als fest bezeichnet sind, gelten nur annähernd, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Der Käufer kann uns zwei Wochen nach Ablauf dieser Lieferfristen eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Erst mit Ablauf der Nachfrist geraten wir in Verzug. Lieferfristen beginnen in keinem Fall zu laufen, bevor der Kunde nicht die von ihm zu beschaffenden Unterlagen beigebracht hat und nicht eine Anzahlungsleistung bei uns eingegangen ist, sofern eine Anzahlung vereinbart ist.
3.2Im Falle des Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit haften wir für Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe von Ziffer 7. Der nach Ziffer 7 von uns zu ersetzende Verzugsschaden ist begrenzt auf 0,5 % des Wertes der nicht rechtzeitigen Lieferung oder Teillieferung für jede vollendete Woche, höchstens jedoch auf 5 % des Wertes der verspäteten (Teil-)Lieferung.
3.3Bei Eintritt höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie bei Nichtlieferung, nicht richtiger oder verspäteter Lieferung unseres Lieferanten (Selbstbelieferungsvorbehalt) und sonstigen Leistungshindernissen, die nicht von uns zu vertreten sind, können wir die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinausschieben. Sofern es sich voraussichtlich um ein dauerndes Hindernis handelt, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.ZAHLUNG
4.1Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.2Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz der europäischen Zentralbank p.a., es sei denn, dass ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Käufer schwerwiegend verletzt wurden.
4.3Der Käufer ist nicht berechtigt, unsere Forderungen um Gegenforderungen zu kürzen, es sei denn, dass diese unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer ist kein Unternehmer, und das Zurückbehaltungsrecht beruht auf demselben Vertragsverhältnis.
5.VERSAND
Sämtliche Verkäufe verstehen sich ab Werk Hamburg. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auch bei Teillieferungen auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Steht die Ware versandbereit und verzögert sich die Absendung aus Gründen, die beim Käufer liegen, geht die Gefahr mit Beginn des Annahmeverzugs auf den Käufer über.
6.GEWÄHRLEISTUNG
6.1Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort sorgfältig zu untersuchen. Einen Mangel hat der Käufer spätestens 7 Tage nach Eingang der Ware schriftlich mit genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. War der Mangel bei Ablieferung nicht erkennbar, ist er unverzüglich nach seiner Entdeckung zu rügen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht innerhalb dieser Fristen eingegangen ist.
6.2Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.3Schlägt die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur geringfügigen, nicht von uns zu vertretenden Mängeln, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
6.4Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung und hat den Vertragsgegenstand noch nicht montiert, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
6.5Die vorstehenden Bestimmungen enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Waren. Insbesondere haften wir für alle sonstigen dem Käufer wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln der gelieferten Ware etwa zustehenden Schadensersatzansprüchen ausschließlich nach Maßgabe von Ziffer 7.
6.6Gewährleistungsansprüche unserer Kunden im Sinne dieser Ziffer 6 verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
6.7Vereinbarungen zwischen dem Käufer und seinen Abnehmern, die über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehen, gehen nicht zu unseren Lasten.
7.HAFTUNG
7.1Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Handlung haften wir im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wesentliche Vertragspflichten verletzt werden (Kardinalpflicht). In einem solchen Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht für Verletzungen an Leben, Körper oder Gesundheit. Eine persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
7.2Der Käufer ist vor unserer Inanspruchnahme auf unseren Wunsch hin verpflichtet, zunächst sämtliche in Betracht kommende Ansprüche gegenüber unserem Vorlieferanten zu verfolgen. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns zur Abtretung etwaiger Gewährleistungs- und Ersatzansprüche, die uns gegenüber unseren Vorlieferanten zustehen.
7.3Schadensersatzansprüche unserer Kunden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit im Sinne dieser Ziffer 7 verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
8.EIGENTUMSVORBEHALT
8.1Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware), bis der Käufer sämtliche bestehenden und – sofern er ein Unternehmer ist – nach Vertragsabschluss entstehenden Forderungen beglichen hat.
8.2Eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware gemäß Ziffer 8.1. Bei Be- und Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Käufer mit Waren anderer Herkunft steht uns das Miteigentum daran zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Waren.
8.3–8.10Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden, wird schon jetzt vereinbart, dass ein Miteigentumsanteil auf uns übergeht. Der Käufer hat die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns zu verwahren und uns von Pfändungen unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und tritt hiermit die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten frei.
9.ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
9.1Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers ist unsere gesetzliche Niederlassung Hamburg.
9.2Die Beziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie sonstige internationale Übereinkommen finden keine Anwendung.
9.3Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist nach unserer Wahl Hamburg oder der Sitz des Käufers, für Klagen des Käufers ausschließlich Hamburg. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht für Kunden, die Nichtkaufleute sind.
10.SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1Geschäfte mit Unternehmern gleichbehandelt werden Geschäfte mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.
10.2Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird durch die Unwirksamkeit dieser Bestimmung die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die in wirtschaftlicher Hinsicht den verfolgten Regelungszweck so nahekommen wie rechtlich zulässig.

Stand: Februar 2013 · Technische Antriebselemente GmbH · Lademannbogen 45 · 22339 Hamburg

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