Wälzlagerpassungen: Umfangslast vs. Punktlast
Maßgeblich für die Passung ist die Lastrichtung relativ zum Ring – nicht allein, ob die Welle dreht oder stillsteht: Bei Umfangslast (die Last dreht relativ zum Ring mit, der Regelfall am Innenring bei drehender Welle) braucht der Ring einen festen Sitz mit Übermaß, z. B. k5/k6 oder m6 bei hohen Lasten und schnellen Drehzahlen, damit er nicht auf der Welle wandert. Bei Punktlast (die Lastrichtung bleibt relativ zum Ring ortsfest, etwa am stehenden Ring) reicht ein loser Sitz, z. B. g6 oder h6 (j6, wenn höhere Rundlaufgenauigkeit gefordert ist). Für den Außenring im Gehäuse gilt das Gegenstück: H7 oder H8 (loser Sitz, Standard für ruhende, leicht austauschbare Ringe bei Punktlast) und G7 (mehr Spiel, für Loslager, die axial Wärmedehnung ausgleichen müssen); bei Umfangslast am Außenring braucht auch dieser einen festen Sitz.
Faustregel: Umfangslast = fester Sitz mit Übermaß, Punktlast = loser Sitz.
Welle-Nabe-Verbindungen: Passfeder oder Keilwelle
Die Passfeder (DIN 6885) ist ein rechteckiger Mitnehmer, der in Nuten von Welle und Nabe sitzt und die Drehung formschlüssig überträgt – einfach und kostengünstig, schwächt die Welle aber um bis zu 20 %; als Gleitfeder mit freiem Nutsitz (H9/D10) ist bei kleinen Momenten auch eine Axialverschiebung möglich. Die Breite richtet sich nach dem Wellendurchmesser (grobe Faustregel: Breite ≈ 0,3 · d, endgültig maßgeblich ist die Normtabelle DIN 6885-1).
Die Keilwelle (DIN ISO 14, mit geraden Flanken, 6, 8 oder 10 Keile) oder die Zahnwelle (DIN 5480, Passverzahnung mit Evolventenflanken, 6 bis 82 Zähne) verteilt das Drehmoment auf mehrere Flanken statt auf eine einzelne Nut – höhere Tragfähigkeit, ermöglicht zusätzlich Axialverschiebung (wichtig für Schaltgetriebe), ist aber teurer in der Fertigung. Grobe Faustregel für kleine bis mittlere Wellen: bis ca. 500 Nm reicht die Passfeder, darüber die Keilwelle – der verbindliche Nachweis erfolgt nach DIN 6892.
Normteile lesen
Normbezeichnungen sind selbsterklärend, wenn man ihren Aufbau kennt: Sicherungsring DIN 471 – 20 × 1,2 ist ein Sicherungsring für Wellen (DIN 472 wäre die Bohrungs-Variante) mit 20 mm Wellendurchmesser und 1,2 mm Ringdicke – er klemmt federnd in eine Rille und verhindert axiales Verschieben. Ein Maschinenfuß M10, Tragfähigkeit 50 kN (Herstellerangabe, keine DIN-Normbezeichnung) dämpft Schwingungen unter Maschinengehäusen.
Merksatz
Beispiel: Normbezeichnung lesen
DIN 6885-1 Passfeder 6 × 6 × 18
- DIN 6885-1: Norm für Passfedern, Teil 1
- 6: Breite b = 6 mm
- 6: Höhe h = 6 mm
- 18: Länge l = 18 mm
Diese Größe (6 × 6 mm) ist nach DIN 6885-1 für Wellendurchmesser >17–22 mm vorgesehen.
Wissenscheck
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